Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Stade-Cuxhaven eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Stade-Cuxhaven eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Ulrich Sievert und Henning Porth

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
 

Grundlage für die Arbeit des Aufsichtsrates bildet die Satzung der Volksbank Stade-Cuxhaven.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Vertreterversammlung gewählt. Aktuell hat der Aufsichtsrat 12 Mitglieder. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Axel Lohse, Geschäftsführer aus Stade.

Mitglieder des Aufsichtsrates:

  • Axel Lohse (Vorsitzender)
    Geschäftsführer, Stade

  • Andreas Heil
    Polizeibeamter, Cuxhaven

  • Hinrich Armhold
    Gärtnermeister, Guderhandviertel

  • Dr. Stephan Brune
    Facharzt für Innere Medizin, Sportmediziner und Kardiologe, Stade

  • Siegfried Ristau
    Geschäftsführer, Hollern-Twielenfleth

  • Holger Falcke
    (stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender) Samtgemeindebürgermeister, Himmelpforten

  • Bärbel Tiedemann
    Geschäftsführerin, Hemmoor

  • Marten zum Felde
    Steuerberater, Hollern-Twielenfleth

  • Dr. Wolf von der Wense
    Rechtsanwalt, Stade

  • Yana Arbeiter
    Vorstandsvorsitzende, Cuxhaven

  • Kim-Karen Liebig-Kusserow
    Geschäftsführende Gesellschafterin, Seevetal

  • Carsten Nickel
    Betriebsleiter, Otterndorf

 

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.