Gesellschaft und Wirtschaft stehen durch hohe Corona-bedingte Umsatzausfälle immer noch vor immensen Herausforderungen. Um noch mehr Unternehmen mit solchen Ausfällen finanziell zu
unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ihre Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht sowie den Katalog der förderfähigen Projekte erweitert.
Nun können auch Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.
Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und nutzen Sie Ihre Chance auf Unterstützung: Je nach Umsatzeinbußen können bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet werden!