- Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend
- Individuelle Laufzeit
- Zugriff auf Ihr Geld bleibt möglich
Steigende Zinsen mit VR-WachstumsGeld
Geld mit VR-WachstumsGeld wachsen lassen
Mit Wachstumsgeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. VR-WachstumsGeld bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.
VR-WachstumsGeld im Überblick
So funktioniert VR-WachstumsGeld
Legen Sie Ihr Geld als VR-WachstumsGeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
Individuellen Zugriff vereinbaren
Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1
- Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.
Konditionen
Produkteckdaten | |
---|---|
Mindestanlagebetrag | 5.000,00 € - Zuzahlungen sind nicht möglich |
Laufzeit | Bis zu 5 Jahren |
Mindestanlagezeitraum | 1 Jahr und 3 Monate |
Zinsgutschrift | Jährlich zum Kalenderjahresende Erfolgt auf einem anderem Konto (Giro- oder Sparkonto bei der Volksbank Stade-Cuxhaven). |
Zinssatz | Fest |
Verfügbarkeit | Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine Kündigung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn möglich. Nach Ablauf von 12 Monaten können pro Monat 2.000,00 Euro ohne Kündigung verfügt werden. Dabei darf der Mindestanlagebetrag von 5.000,00 € nicht unterschritten werden. |
Konditionen | |
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Laufzeit | Zinssatz |
1. Jahr | 1,50 % p. a. |
2. Jahr | 1,75 % p. a. |
3. Jahr | 1,75 % p. a. |
4. Jahr |
1,75 % p. a. |
5. Jahr | 2,00 % p. a. |
Stand: 02.09.2024
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Häufige Fragen zum VR-WachstumsGeld
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in VR-WachstumsGeld anlegen.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift wird auf einem vom VR-WachstumsGeld abweichenden Konto gutgeschrieben werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Stade-Cuxhaven eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Stade-Cuxhaven eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Stade-Cuxhaven eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.