Zinsgleitklausel und weitere rechtliche Hinweise

Transparenz für Ihren Dispozins

Die Volksbank Stade-Cuxhaven eG ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken.

Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an der Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der bei Vertragsabschluss ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR Dreimonatsgeldes, welcher jeweils für das Vorquartal in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Dieser wird in den Berichten der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) unter dem Kürzel SU0316 publiziert.  

Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank jeweils zum Monatsultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten (Zinsgleitklausel).

Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt: 2,704 %  (Stand: Februar 2025)

Bei Fragen zum Dispositionskredit wenden Sie sich gerne an unser KundenServiceCenter (Tel.: 04141 9390) oder an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater.


Konkrete Zusammensetzung Ihres Dispozinses

Kontomodell Referenzzinssatz Aufschlag Sollzins
VR-NetkontoPLUS, VR-Individualkonto, VR-KomplettKonto 2,704 % 7,50 % 10,204 % p.a.

Stand: Februar 2025

Zusammensetzung Ihres Überziehungszinses

Kontomodell Referenzzinssatz Aufschlag Sollzins
VR-NetkontoPLUS, VR-Individualkonto, VR-KomplettKonto 2,704 % 7,50 % 10,204 % p.a.

Stand: Februar 2025


Informationen über neue Regelungen

Für die Volksbank Stade-Cuxhaven eG stehen das Wohl Ihrer Kundinnen und Kunden sowie eine faire und kompetente Beratung an erster Stelle. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Bank eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kundinnen und Kunden aufnehmen.

Neue gesetzliche Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kundinnen und Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit 

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kundinnen und Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kundinnen oder Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kundinnen und Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispokredites

Kundinnen und Kunden, die ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden darauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kundinnen und Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger und geeigneter sind.

Der neue Hinweis soll unsere Kundinnen und Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon  - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Stade-Cuxhaven eG für Dispositionskredite.

Lassen Sie sich zu diesem Thema gerne von Ihrer Volksbank Stade-Cuxhaven beraten!