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Das VR-Juniorcar wird frontal und seitlich gezeigt

Jetzt 10 x 2 VR-Juniorcars gewinnen!

Ihr seid ein gemeinnütziger Verein oder eine kirchliche oder kommunale Einrichtung?
Dann könnt ihr jetzt für eure Kids 10 x 2 VR-Juniorcars gewinnen!

Darauf werden die Kinder so richtig abfahren! Wir verlosen gemeinsam mit der VR-Gewinnspargemeinschaft 10 x 2 VR-Juniorcars an gemeinnützige Vereine sowie kommunale und kirchliche Einrichtungen.

Teilnehmen geht ganz einfach: Kontaktformular auf der Website ausfüllen, absenden, fertig! Eine Teilnahme ist bis 30. September 2025 (23:59 Uhr) möglich.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie kommunale und kirchliche Einrichtungen aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Stade-Cuxhaven eG – also aus den Landkreisen Stade und Cuxhaven.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Viel Glück!

VR-Juniorcar

Hier würde die Anwendung Serviceaufträge mit mit der Ausprägung Ihre Kontaktdaten, der ID ihre_kontaktdaten, Tag serviceauftrag-frontend-v1 und Route /serviceproxy/serviceauftrag-app/main.js eingeblendet werden.

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Teilnahmebedingungen
  • 1. Veranstalter und Freistellung von Instagram

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die Volksbank Stade-Cuxhaven eG, Pferdemarkt 1a, 21682 Stade (nachfolgend als „Bank“ bezeichnet). Das oben genannte Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und wird in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Instagram/Facebook oder Meta zu richten, sondern an die Bank als Veranstalter des Gewinnspiels. Für Teilnehmende bestehen im Rahmen des Gewinnspiels keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram/Facebook. Die Bank nutzt die Kanäle lediglich als technische Kommunikationsplattform für die Durchführung des Gewinnspiels.

    2. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie kirchliche oder kommunale Einrichtungen mit Sitz in unserem Geschäftsgebiet, das die Landkreise Stade und Cuxhaven umfasst. Privatpersonen, Unternehmen oder nicht-gemeinnützige Organisationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    3. Teilnahmezeitraum

    Die Teilnahme ist ab sofort bis zum 30. September 2025, 23:59 Uhr möglich. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

    4. Teilnahme

    4.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die Seite www.vobaeg.de/vr-juniorcar über das Kontakt-Formular möglich. 

    4.2 Die Teilnahme ist kostenlos und nur wirksam unter der Voraussetzung, dass das Kriterium gemäß der Ziffer 4.1 erfüllt ist.  

    4.3 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder beim Versuch der Manipulation kann der Veranstalter Teilnehmer ausschließen.

    4.4 Mit der Erfüllung der Kriterien gemäß der Ziffer 4.1 nimmt die teilnehmende Einrichtung von diesen Teilnahmebedingungen Kenntnis, erklärt sich hiermit einverstanden und willigt zum Datentransfer ein. Jede teilnahmeberechtigte Einrichtung darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig.

    5. Gewinn, Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung

    5.1 Gewinne

    Folgende Preise werden unter allen teilnehmenden Einrichtungen verlost:

    • Es werden 10 x 2 VR-Juniorcars vergeben.

    5.2 Gewinnspieldurchführung

    Die Einrichtungen, die einen Gewinn erhalten, werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums zunächst unter allen nach Ziffer 2. dieser Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigten durch die Bank ausgelost, nachdem zuvor die Teilnahmeberechtigung nach Ziffer 2. der Teilnahmebedingungen durch die Bank ermittelt worden ist. Alle teilnehmenden Einrichtungen haben die gleiche Gewinnchance.

    Bei der Auslosung werden unter den so ermittelten Teilnahmeberechtigten nach Ziffer 2. dieser Teilnahmebedingungen zehn Einrichtungen ermittelt, die einen Gewinn erhalten.

    Es werden anschließend zehn weitere Einrichtungen ermittelt, die den oben genannten Preis ersatzweise gewinnen, sofern dies notwendig wird. Die Ziehung von Ersatzgewinnern ist notwendig für den Fall, dass sich bei der Überprüfung ergibt, dass gezogene Gewinner nicht die Teilnahmebedingungen nach Ziffer 2. erfüllen.

    Die für einen Gewinn ausgelosten Einrichtungen werden von der Bank innerhalb von 14 Tagen über ihren Gewinn per E-Mail benachrichtigt. Die für einen Gewinn ausgelosten Einrichtungen müssen sich innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung bei der Bank melden und ausdrücklich die Bereitschaft zur Annahme des Gewinns erklären. Erfolgt keine Rückmeldung einer für einen Gewinn ausgelosten Einrichtung binnen der genannten Frist, wird die Bank gemäß dem oben beschriebenen Verfahren eine Einrichtung ermitteln und benachrichtigen, die den Gewinn ersatzweise erhält.

    5.3 Gewinnbenachrichtigung

    Der Gewinnanspruch entsteht mit der Benachrichtigung durch die Bank per E-Mail. Weitere Einzelheiten zur Auslieferung werden in der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Änderung, ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

    5.4 Verfall des Gewinnanspruchs

    Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die für einen Gewinn ausgeloste Einrichtung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Gewinnbenachrichtigung durch die Bank die Annahme des Gewinns mitteilt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist die Bank nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. In diesen Fällen wird eine Einrichtung ermittelt und kontaktiert, die den Gewinn anstelle der ursprünglich ermittelten Einrichtung erhält.

    5.5 Aussetzung des Gewinnspiels und Ersatzpreise

    Die Bank behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen, zu beenden, zu verlängern oder die Teilnahmezeiträume neu festzulegen. Von diesen Möglichkeiten macht die Bank unter anderem dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Stromausfälle, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels vorübergehend oder dauerhaft nicht gewährleistet werden kann.

    6. Haftung

    Die Bank haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien aufgrund von Arglist und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Bank nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich die teilnehmende Person deswegen regelmäßig verlassen darf. Diese Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Bank haftet nicht für einen verspäteten Eingang der Registrierung, der durch Einflüsse verursacht ist, die außerhalb der Kontrolle der Bank liegen, sei es wegen technischer Probleme oder Computerfehlfunktionen oder höherer Gewalt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Beschäftigten, Vertretungspersonen und Erfüllungsgehilfen der Bank.

    7. Sonstiges

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
    Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

Datenschutzhinweise
  • Für die Durchführung des Gewinnspiels und die Zuwendung der Gewinne sind die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung von personenbezogenen Daten der teilnehmenden Einrichtungen erforderlich. Die Daten der teilnehmenden Einrichtungen gemäß Ziffer 4.2 werden nur zum Zweck der Durchführung dieses Gewinnspiels unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt und nicht für weitere Zwecke verwendet. Die Einrichtungen, die beim Gewinnspiel gewonnen haben, werden öffentlich genannt (z.B. in sozialen Netzwerken).

    Es werden alle Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Unmittelbar nach der Auslosung der Gewinner/Ersatzgewinner nach Ziffer 5.2 werden die für das Gewinnspiel erhobenen Daten der teilnehmenden Einrichtungen mit Ausnahme der Daten der Einrichtungen, die für einen Gewinn ermittelt wurden, gelöscht. Wenn alle Gewinner ihren Gewinn entgegengenommen haben, werden auch deren Daten nach drei Jahren gelöscht.

    Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass die Volksbank Stade-Cuxhaven eG die Namen der Einrichtungen im Rahmen der Veröffentlichung der Gewinner in den sozialen Netzwerken (vorranging Instagram und Facebook) nennt.