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VR-NachrangAnlage

Festverzinsliche Bankeinlage

Wenn Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit anlegen möchten und Ihnen ein garantierter Zins wichtig ist, dann entscheiden Sie sich für eine nachrangige Einlage der Volksbank Stade-Cuxhaven eG.

Nachrangige Einlage

Produktbeschreibung

Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar.

Anlageziele und Anlagestrategie

Die nachrangige Einlage richtet sich an Kunden, die an einer festverzinslichen Anlage interessiert sind und für eine höhere Verzinsung bereit sind, die Nachrangigkeit der Anlage in Kauf zu nehmen.

Produktdetails

Stand: 02.06.2025
Anlagebetragmindestens 25.000,00 EUR;
maximal 250.000,00 EUR
VerzinsungLaufzeit 8 Jahre: 2,50 % p.a.
Laufzeit 10 Jahre: 2,75 % p.a.
Zinsgutschrift

jährlich zum Jahresultimo

Laufzeit8 oder 10 Jahre
Verfügbarkeit

am Ende der Laufzeit

Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/Einlagensicherung:

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko:

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

Diese Übersicht stellt einen Auszug aus unserem Produktinformationsblatt dar. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Anlagen.


Stand: 02.06.2025

Das sollten Sie wissen:

Was ist eine nachrangige Einlage?
Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.

Risiken
Für den Fall der Liquidation oder Insolvenz der Volksbank Stade-Cuxhaven, erhalten Kunden, die die VR-NachrangAnlage gezeichnet haben, ihre Einlage erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger zurück (Nachrangrisiko).

Was ist, wenn ich vorzeitig an das Geld möchte?
Eine vorzeitige Verfügung des Anlagebetrages vor dem Laufzeitende ist weder vollständig noch in Teilbeträgen möglich.

Was versteht man unter dem Windhundverfahren?
Ein Sprichwort sagt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." So ist es auch in diesem Fall. Das Kontingent für die VR-NachrangAnlage ist auf 12,5 Millionen Euro begrenzt. Wer sich zuerst entscheidet, hat größere Chancen, den gewünschten Anlagebetrag zu erhalten.  

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Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank Stade-Cuxhaven eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.