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Grundsätze für die Finanzierung

Unser Antrieb

Als regional verwurzeltes Unternehmen sehen wir uns in der Verantwortung, die Zukunft unserer Umgebung aktiv mitzugestalten. Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Handeln sind dabei feste Bestandteile unserer Ausrichtung. Deshalb beziehen wir Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) konsequent in unsere Prozesse ein – insbesondere bei Finanzierungsentscheidungen.

Bei der Kreditvergabe achten wir darauf, dass die Vorhaben unserer Kundinnen und Kunden mit unseren Nachhaltigkeitsgrundsätzen vereinbar sind. Finanzierungen kommen nur dann in Betracht, wenn diese Anforderungen erfüllt werden. So möchten wir dazu beitragen, dass wirtschaftlicher Erfolg stets mit Verantwortung und langfristigem Denken einhergeht.

Wir sind überzeugt, dass Finanzierungen mehr sein können als reine Kapitalbereitstellung. Richtig eingesetzt, können sie Entwicklungen positiv beeinflussen. Gemeinsam fördern wir so eine Wirtschaft, die nicht nur leistungsfähig ist, sondern auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt.

Grundsätzliche Ausschlusskriterien für eine Finanzierung

  • Kreditnehmer die gegen Umweltkriterien / ökologische Verantwortung verstoßen. Z.B.: Schwere Verstöße gegen Umweltgenehmigungen und -Zulassungen für sein Unternehmen bzw. seinen Geschäftsbetrieb.
  • Schwere Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten in Bezug auf gefährliche Stoffe und Substanzen
  • Schwere Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Abwasser, Abfälle und Luftemissionen nicht beachten.
  • Kreditnehmer, die soziale Kriterien nicht einhalten. Z.B.:
    • Verstöße gegen Menschenrechte
    • Kinderarbeit
    • Zwangsarbeit
    • Schwere Verstöße gegen den Arbeitsschutz, den Mindestlohn oder das Gleichstellungsgesetz
    • Diskriminierung
    • Missachtung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
  • Kreditnehmer, die, gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung verstoßen oder Korruption bzw. Bestechung zulassen.
  • Produzenten von geächteten Waffen

    

 

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