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Erben und Vererben

Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht

Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.

Höhere Bewertung von Haus und Grund

Seit 2009 werden Immobilien bei Erbschaft oder Schenkung mit dem vollen Verkehrswert angesetzt. Nach altem Recht zog der Fiskus nur etwa 60 Prozent davon zur Berechnung der Steuer heran. Damit setzt das neue Recht ein Urteil des Bundes-Verfassungsgerichts um, wonach alle Vermögens-Arten gleich besteuert werden müssen.

Selbst genutzte Immobilien bleiben steuerfrei

Selbst genutzte Immobilien werden steuerfrei an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt. Voraussetzung ist, dass der Erbe zehn Jahre lang selbst in der Wohnung oder dem Haus lebt. Auch Kinder oder Enkel erben Immobilien mit einer Wohnfläche bis zu 200 Quadratmetern steuerfrei, wenn sie mindestens zehn Jahre lang darin wohnen. Größere Objekte werden anteilig besteuert.

Entfernte Verwandte und Freunde zahlen mehr

Selbst wenn Ehepartner oder Kinder die geerbte Immobilie nicht selbst nutzen, profitieren sie von hohen Freibeträgen. Das ist bei entfernteren Angehörigen oder Freunden anders. Sie versteuern jetzt den höheren Verkehrswert. Ihre Freibeträge wurden zwar angehoben, sind aber vergleichsweise gering. Und die Steuersätze beginnen mit 15 Prozent statt bisher 12 Prozent (Steuerklasse II) oder 30 statt 17 Prozent (Steuerklasse III).